Der Para­graph §219a StGB ver­bie­tet zwar nicht, dass ein ein Arzt oder eine dafür geeig­ne­tet, medi­zi­ni­sche Ein­rich­tung dar­über infor­miert, dass die Aus­füh­rung eines Schwan­gers­aus­bruch hier mög­lich ist. Das Gesetz ver­bie­tet aber wohl, dass über die ver­wen­de­te Metho­den und für die Ent­schei­dung wich­ti­ge Details, ver­öf­fent­licht wer­den. Die­se Infor­ma­ti­on ist wich­tig um sich nach einer Bera­tung für eine pas­sen­de Anwen­dung ent­schei­den zu können.

Was der Para­graph nicht ver­bie­tet, ist, dass Ande­re, dar­über infor­mie­ren dür­fen. Und genau das ist das Ziel die­ser Web­site: Wenn Ärz­te und medi­zi­ni­sche Ein­rich­tun­gen die­se wich­ti­ge Infor­ma­ti­on nicht selbst über sich ver­öf­fent­li­chen dür­fen, so tun es ande­re Menschen.

Hin­weis am Ran­de: Dies ist ein leben­des Pro­jekt, daher sind Hin­wei­se auf feh­len­de Infor­ma­tio­nen ger­ne gese­hen. Bit­te ver­wen­den Sie dazu die E‑Mail-Adres­se im Impres­sum der Web­site.

⇒ Zur Informations-Website

⇒ Mel­dung der Giord­a­no-Bru­no-Stif­tung (gbs)

⇒ Über­nah­me beim huma­nis­ti­schen Pres­se­dienst (hpd)

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