Der Paragraph §219a StGB verbietet zwar nicht, dass ein ein Arzt oder eine dafür geeignetet, medizinische Einrichtung darüber informiert, dass die Ausführung eines Schwangersausbruch hier möglich ist. Das Gesetz verbietet aber wohl, dass über die verwendete Methoden und für die Entscheidung wichtige Details, veröffentlicht werden. Diese Information ist wichtig um sich nach einer Beratung für eine passende Anwendung entscheiden zu können.
Was der Paragraph nicht verbietet, ist, dass Andere, darüber informieren dürfen. Und genau das ist das Ziel dieser Website: Wenn Ärzte und medizinische Einrichtungen diese wichtige Information nicht selbst über sich veröffentlichen dürfen, so tun es andere Menschen.
Hinweis am Rande: Dies ist ein lebendes Projekt, daher sind Hinweise auf fehlende Informationen gerne gesehen. Bitte verwenden Sie dazu die E‑Mail-Adresse im Impressum der Website.
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