Aufruf des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw)

Parakatholica

Das Insti­tut für Welt­an­schau­ungs­recht (ifw) ermu­tigt alle Per­so­nen, die von einem katho­li­schen Kir­chen­an­ge­hö­ri­gen sexu­ell miss­braucht wur­den und die­se Straf­tat noch nicht zur Anzei­ge gebracht haben, sich bei der Staats­an­walt­schaft des Tat­or­tes zu mel­den. Infor­ma­tio­nen zu Tätern, tat­be­tei­lig­ten Per­so­nen sowie zu Ort und Zeit der Tat­hand­lung kön­nen ent­schei­dend zum Erfolg einer Straf­an­zei­ge bei­tra­gen. Das ifw kann bei der Ver­mitt­lung des Kon­takts zur Staats­an­walt­schaft oder zu einem erfah­re­nen Rechts­an­walt behilf­lich sein.

Kon­takt­in­for­ma­tio­nen (ifw): https://​welt​an​schau​ungs​recht​.de/​kontakt


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